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Energie & Cashflow

Mieterstrom & Photovoltaik: Das Dach als Cashflow-Quelle

Strom vom eigenen Dach, verkauft an die eigenen Mieter: Richtig aufgesetzt wird die Photovoltaikanlage zur zweiten Einnahmequelle pro Objekt. Falsch aufgesetzt wird sie zum Abrechnungsmonster. Der Überblick über Modelle, Pflichten und Zahlen.

Autor Julien MarschallVeröffentlicht 15.08.2026Lesezeit 6 Min.

Steigende Strompreise treffen Mieter, während Vermieter nach Rendite jenseits der Kaltmiete suchen. Mieterstrom verbindet beide Interessen: Die Anlage auf dem Dach liefert günstigen Strom ins Haus, der Vermieter verdient an jeder Kilowattstunde mit. Trotzdem bleiben viele Dächer leer — meist aus Respekt vor der Bürokratie. Der ist teilweise berechtigt, aber steuerbar, wenn man das passende Modell wählt.

Was Mieterstrom ist — und was nicht

Mieterstrom bedeutet: Eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude erzeugt Strom, der ohne Umweg über das öffentliche Netz direkt an die Bewohner geliefert wird. Weil Netzentgelte und Umlagen teilweise entfallen, kann der Preis spürbar unter dem örtlichen Tarif liegen — gesetzlich gedeckelt auf 90 Prozent des Grundversorgertarifs. Wer liefert, wird allerdings Stromlieferant mit allem, was dazugehört: Vertrag, Abrechnung und Reststrombeschaffung für Nächte und bewölkte Tage.

Drei Modelle im Vergleich

  • Volleinspeisung: Der gesamte Solarstrom geht ins Netz und wird nach EEG vergütet. Minimaler Aufwand, aber die geringste Rendite — und die Mieter haben nichts davon.
  • Klassischer Mieterstrom (§ 42a EnWG): Lieferung an die Mieter plus Mieterstromzuschlag. Die höchsten Erlöse, aber volle Lieferantenpflichten — in der Praxis meist nur mit Dienstleister oder ab einer gewissen Objektgröße sinnvoll.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG): Seit dem Solarpaket I der schlanke Mittelweg. Der Solarstrom wird nach festem Schlüssel auf die teilnehmenden Parteien verteilt, den Reststrom besorgt jeder Mieter selbst bei seinem eigenen Anbieter. Für den Gebäudeeigentümer entfallen die Lieferantenpflichten weitgehend.

Pflichten, die niemand unterschätzen sollte

Wer liefert, rechnet ab — und zwar sauber. Vier Punkte entscheiden, ob das Projekt läuft oder nervt:

  • Messkonzept: Jede teilnehmende Wohnung braucht eine geeignete Messung; ohne belastbare Zählerdaten gibt es keine belastbare Abrechnung.
  • Preisgrenze: Maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs — der Vorteil für die Mieter ist Pflicht, nicht Kür.
  • Koppelungsverbot: Mietvertrag und Stromliefervertrag bleiben getrennt; niemand darf zur Teilnahme gezwungen werden.
  • Jährliche, transparente Abrechnung mit nachvollziehbaren Verbrauchswerten je Partei.

Steuerlich sind kleinere Anlagen inzwischen deutlich entlastet; ob Gewerblichkeit oder Umsatzsteuer im Einzelfall eine Rolle spielen, hängt von Anlagengröße und Konstellation ab und gehört vor dem Start auf den Tisch des Steuerberaters.

Die Rendite entsteht auf dem Dach — verloren wird sie in der Abrechnung. Wer Zählerstände, Verteilschlüssel und Fristen manuell pflegt, verbrennt den Vorteil in Verwaltungsstunden.

Die Cashflow-Rechnung

Beispiel Mehrfamilienhaus mit zwölf Parteien und einer 30-kWp-Anlage: Sie erzeugt grob 28.000 Kilowattstunden im Jahr. Werden davon 60 Prozent direkt im Haus verbraucht, verkauft der Eigentümer rund 16.800 Kilowattstunden zum Mieterstromtarif statt zur deutlich niedrigeren Einspeisevergütung. Je nach Tarifdifferenz liegt der Mehrerlös schnell im mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr — zusätzlich zur Vergütung für den eingespeisten Rest. Dazu kommen die weichen Effekte: niedrigere Wohnkosten machen das Objekt attraktiver, Leerstand sinkt, und ein energetisch aufgerüstetes Gebäude steht bei Bewertung und Finanzierung besser da.

Die Rolle der digitalen Verwaltung

Ob sich Mieterstrom trägt, entscheidet sich im Betrieb: Zählerstände sollten automatisch einlaufen statt per Klemmbrett, der Verteilschlüssel liegt im System, die Jahresabrechnung pro Partei entsteht per Knopfdruck, und Wartungstermine wie Zählertausch oder Anlagenprüfung laufen als Frist mit Erinnerung. In der WEG kommt die saubere Beschlussfassung samt Dokumentation dazu. Genau hier zahlt sich eine digitale Verwaltung aus: Sie macht aus einem Energieprojekt einen planbaren Prozess. Wie saubere Abrechnungsprozesse generell den Cashflow beschleunigen, zeigt der Beitrag zur digitalen Nebenkostenabrechnung.

Cashflow, der vom Dach kommt

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Häufige Fragen

Lohnt sich Mieterstrom auch für kleine Mehrfamilienhäuser?
Klassischer Mieterstrom rechnet sich meist erst ab etwa sechs bis acht Parteien, weil Messkonzept und Abrechnung Fixkosten erzeugen. Für kleinere Häuser ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG oft der schlankere Weg, weil keine Lieferantenpflichten entstehen.
Müssen alle Mieter am Mieterstrom teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, und der Stromliefervertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Wer nicht teilnimmt, behält einfach seinen bisherigen Stromanbieter.