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Marke & Recht

Markenschutz für Streetwear: Name und Logo rechtlich sichern

Der erste Drop läuft, der Name spricht sich herum — und genau jetzt ist die Marke am verwundbarsten. Denn rechtlich gehören Name und Logo dem, der sie zuerst anmeldet, nicht dem, der sie zuerst getragen hat. Markenschutz ist für eine Streetwear-Marke keine Formalie, sondern die Voraussetzung dafür, dass sich der ganze Aufbau lohnt.

Autor Julien MarschallVeröffentlicht 2026-08-13Lesezeit 6 Min.

Markenschutz entsteht in Deutschland im Regelfall durch Eintragung ins Register — nicht durch Benutzung. Die Ausnahme, dass eine Marke allein durch Bekanntheit Schutz erlangt, setzt Verkehrsgeltung voraus, die eine junge Marke mit ein paar hundert verkauften Teilen nie erreicht. Die Konsequenz ist unbequem: Wer zwei Jahre lang Community, Drops und Instagram-Profil aufbaut, ohne anzumelden, baut auf einem Namen, den sich jeder Dritte morgen eintragen lassen kann. Danach dreht sich die Beweislast um — im schlimmsten Fall kommt die Abmahnung vom Nachzügler, und die Marke muss ihren eigenen Namen aufgeben: Rebranding, neue Labels, verlorene Auffindbarkeit, tote Links.

Vor der Anmeldung: Recherche ist die halbe Miete

Die Ämter prüfen bei der Anmeldung nur absolute Schutzhindernisse — ob der Name überhaupt schutzfähig ist. Ob eine ältere, ähnliche Marke existiert, prüft niemand für Sie; das ist Aufgabe des Anmelders und der Inhaber älterer Rechte. Deshalb steht vor jedem Antrag die Recherche: DPMA-Register, EUIPO-Datenbank und TMview für eingetragene Marken, dazu Google, Handelsregister, Social-Handles und Domains. Entscheidend ist nicht nur Identität, sondern Verwechslungsgefahr: Klang, Schriftbild und Bedeutung zählen. Ein Name, der in Klasse 25 nur einen Buchstaben von einer bestehenden Bekleidungsmarke entfernt ist, provoziert den Widerspruch — und die Widerspruchsfrist von drei Monaten nach Eintragung ist genau dafür da.

Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke

Die stärkste Basis ist die Wortmarke: Sie schützt den Namen in jeder Schreibweise, Schriftart und Farbe. Die Bildmarke schützt das Logo als Grafik. Die beliebte Wort-Bild-Marke — Schriftzug plus Grafik in einem — wirkt wie ein Sparpaket, schützt aber primär die konkrete Kombination. Ändert die Marke später ihr Logo, was fast jede Marke irgendwann tut, läuft der Schutz an der Realität vorbei. Die sinnvolle Reihenfolge für kleine Budgets: zuerst die Wortmarke für den Namen, die Bildmarke fürs Logo als zweiter Schritt.

Die richtigen Nizza-Klassen für Streetwear

  • Klasse 25 — Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen: die Pflichtklasse für jede Streetwear-Marke.
  • Klasse 18 — Taschen, Rucksäcke, Lederwaren: sinnvoll, sobald Accessoires geplant sind.
  • Klasse 35 — Einzel- und Onlinehandelsdienstleistungen: deckt den eigenen Shop ab, nicht nur das Produkt.
  • Nur anmelden, was realistisch kommt: Nach fünf Jahren greift der Benutzungszwang — unbenutzte Klassen sind angreifbar.

Der teuerste Fehler ist die Reihenfolge: erst Hype aufbauen, dann anmelden. Die Anmeldung kostet weniger als eine kleine Musterproduktion — ein erzwungenes Rebranding nach zwei Jahren Community-Aufbau kostet die Marke selbst.

DPMA oder EUIPO: Wo anmelden?

Die deutsche Marke beim DPMA kostet elektronisch 290 Euro und enthält bis zu drei Klassen — für eine Marke, die zunächst nur im deutschsprachigen Raum verkauft, völlig ausreichend. Die Unionsmarke beim EUIPO schützt in allen EU-Staaten und beginnt bei 850 Euro für die erste Klasse (plus 50 Euro für die zweite, 150 Euro für jede weitere). Sie lohnt sich, sobald der Shop ernsthaft ins EU-Ausland liefert oder Wholesale-Partner im Ausland geplant sind. Beide Wege führen zu zehn Jahren Schutz ab Anmeldetag, beliebig verlängerbar. Wichtig fürs Timing: Zwischen Anmeldung, Prüfung, Eintragung und Ablauf der Widerspruchsfrist vergehen einige Monate — auch deshalb gehört die Anmeldung an den Anfang der Markenarbeit, nicht ans Ende.

Nach der Eintragung: Schutz ist Arbeit

Mit der Urkunde beginnt die zweite Hälfte. Das eingetragene Zeichen darf jetzt mit dem ®-Symbol geführt werden — vorher ist das irreführend und selbst abmahnfähig. Die Marke muss ernsthaft benutzt werden: auf Labels, Hangtags, im Shop, auf Rechnungen; Belege dafür sammelt man am besten laufend. Und sie muss verteidigt werden, denn das Amt überwacht keine neuen Anmeldungen: Wer nicht selbst oder über einen Überwachungsdienst hinschaut, verpasst die Widerspruchsfrist gegen den Nachahmer. Eine Marke, die niemand verteidigt, verwässert — erst in der Wahrnehmung, dann im Register.

Für eine Marke, die auf Limitierung und Identität baut, ist der Registerschutz am Ende Teil des Produkts: Ein Teil, das Haltung verkauft, braucht einen Namen, der niemandem sonst gehören kann.

Der nächste Drop

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Häufige Fragen

Was kostet eine Markenanmeldung für eine Streetwear-Marke?
Die elektronische Anmeldung beim DPMA kostet 290 Euro und deckt bis zu drei Nizza-Klassen ab — für Klasse 25, 18 und 35 also ein Betrag. Die EU-Marke beim EUIPO beginnt bei 850 Euro für eine Klasse, die zweite kostet 50 Euro zusätzlich, jede weitere 150 Euro. Anwaltliche Begleitung ist optional, bei enger Recherche-Lage aber gut investiert.
Reicht eine Wort-Bild-Marke, wenn Name und Logo zusammen angemeldet werden?
Sie ist der schwächste Kompromiss: Geschützt ist primär die konkrete Kombination aus Schriftzug und Grafik. Wer das Logo später ändert, steht mit dem alten Schutz da — und der Name allein ist nur eingeschränkt verteidigt. Stärker ist die Wortmarke für den Namen, ergänzt um eine Bildmarke für das Logo, sobald das Budget es erlaubt.
Wie lange gilt der Markenschutz und was ist der Benutzungszwang?
Eine eingetragene Marke gilt zehn Jahre ab Anmeldetag und lässt sich beliebig oft um zehn Jahre verlängern. Nach einer Schonfrist von fünf Jahren muss die Marke aber ernsthaft für die eingetragenen Waren benutzt werden — sonst kann jeder Dritte die Löschung wegen Verfalls beantragen. Klassen auf Vorrat anzumelden, die nie bedient werden, bringt deshalb wenig.