Sicherheit & Compliance

ATEX & Staubexplosionsschutz in der Tablettenproduktion

Laktose, Stärke, Zellulose: Fast alles, was in einer Tablettenpresse verpresst wird, ist brennbarer Staub. Was Betreiber über Staubklassen, Zonen, Absaugung und Erdung wissen müssen — und was beim Maschinenkauf zu prüfen ist.

Autor Julien MarschallVeröffentlicht 6. Juli 2026Lesezeit 6 Min.

Staubexplosionen brauchen nur fünf Zutaten: brennbaren Staub, feine Verteilung in der Luft, Sauerstoff, eine Zündquelle und einen gewissen Einschluss. In der Tablettenproduktion sind vier davon ständig vorhanden — nur die Zündquelle fehlt im Normalbetrieb. Genau darum dreht sich der gesamte Explosionsschutz: Zonen kennen, Staub beherrschen, Zündquellen ausschließen.

Staubklassen: Wie gefährlich ist Ihr Produkt?

Brennbare Stäube werden nach der Heftigkeit ihrer Explosion in die Klassen St 1 bis St 3 eingeteilt, gemessen über den KSt-Wert (in bar·m/s). Typische Tablettierhilfsstoffe wie Laktose, Maisstärke oder mikrokristalline Zellulose liegen meist in St 1 — das klingt harmlos, ist es aber nicht: Auch St-1-Stäube erreichen Explosionsdrücke von 7 bis 10 bar. Mindestens ebenso wichtig ist die Mindestzündenergie (MZE): Je feiner der Staub, desto geringer die Energie, die zur Zündung reicht — bei feinen Fraktionen genügen teils wenige Millijoule, also die Größenordnung einer elektrostatischen Entladung. Wer die Kennwerte seiner Pressmischung nicht kennt, findet sie in Stoffdatenbanken (z. B. GESTIS-STAUB-EX) oder lässt sie im Labor bestimmen.

Zoneneinteilung: 20, 21, 22

Die europäische Betreiberrichtlinie (umgesetzt in der Gefahrstoffverordnung) verlangt, explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einzuteilen:

  • Zone 20: explosionsfähige Staubatmosphäre ständig oder langzeitig — typisch im Inneren von Füllschuh, Produktbehälter und Absaugleitung.
  • Zone 21: gelegentlich im Normalbetrieb — etwa unmittelbar an Befüll- und Entleerstellen oder an der Matrizentischöffnung.
  • Zone 22: nur selten und kurzzeitig — der umgebende Raum, wenn sich Staub ablagern kann.

Die Einteilung dokumentiert der Betreiber im Explosionsschutzdokument — es ist Pflicht, bevor produziert wird, und die Grundlage für jede Geräteauswahl. Für jede Zone schreibt die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU vor, welche Gerätekategorie dort betrieben werden darf.

Die Zoneneinteilung ist Betreiberpflicht, nicht Herstellerpflicht. Kein Maschinenlieferant kann Ihnen abnehmen zu bewerten, wo in Ihrem Betrieb welche Zone herrscht — er kann nur Geräte liefern, die zur festgelegten Zone passen.

Absaugung: Staub gar nicht erst fliegen lassen

Der wirksamste Explosionsschutz ist die Vermeidung der Staubatmosphäre. Eine korrekt dimensionierte Absaugung am Füllschuh und am Tablettenauslauf hält die Konzentration weit unter der unteren Explosionsgrenze und verbessert nebenbei GMP-Hygiene und Arbeitsschutz. Der angeschlossene Entstauber muss selbst für brennbare Stäube ausgelegt sein: leitfähige Filtermedien, geeignete Druckentlastung oder unterdrückte Bauweise, geerdetes Gehäuse. Ebenso wichtig ist das Housekeeping: Bereits eine Staubschicht von rund einem Millimeter auf Böden und Maschinenoberflächen kann aufgewirbelt eine explosionsfähige Wolke bilden. Regelmäßige Reinigung mit einem Ex-geeigneten Industriesauger gehört deshalb zum Schutzkonzept — niemals mit Druckluft abblasen.

Erdung: die unterschätzte Zündquelle

Pulver, das durch Schläuche, Trichter und Füllschuh rieselt, lädt sich elektrostatisch auf. Ohne Potentialausgleich entladen sich diese Ladungen im ungünstigsten Moment als Funke. Praktisch heißt das: alle leitfähigen Anlagenteile erden und verbinden, nur leitfähige oder ableitfähige Schläuche und Behälter einsetzen, Erdungsklemmen an Fässern und Containern konsequent nutzen und die Erdverbindungen regelmäßig messen. Auch das Werkzeugumfeld zählt: Kunststofftrichter ohne Ableitfähigkeit haben in einer Zone nichts verloren.

Was Betreiber beim Maschinenkauf prüfen

  • Liegt eine EU-Konformitätserklärung vor — und deckt sie den Ex-Einsatz ab oder nur die Maschinenrichtlinie?
  • Tragen Motoren, Sensorik und Schaltschrank die zur Zone passende ATEX-Kennzeichnung (Gerätegruppe II, Kategorie 1D/2D/3D)?
  • Sind Absauganschlüsse an Füllschuh und Auslauf vorhanden und ausreichend dimensioniert?
  • Gibt es definierte Erdungspunkte und sind produktberührte Teile ableitfähig?
  • Beschreibt die Betriebsanleitung den Einsatz mit brennbaren Stäuben — inklusive Reinigungs- und Wartungsvorgaben?
  • Beim Import: Wer übernimmt die Verantwortung als Inverkehrbringer, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt?

Wer diese Punkte vor der Bestellung klärt, vermeidet die teuerste Variante des Explosionsschutzes: die Nachrüstung einer Maschine, die nie für Zonen ausgelegt war.

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Häufige Fragen

Braucht jede Tablettenpresse eine ATEX-Ausführung?
Nein. Ob ATEX-Ausrüstung nötig ist, ergibt sich aus der Zoneneinteilung im Explosionsschutzdokument des Betreibers — und die hängt von Staubeigenschaften, Mengen und Absaugung ab. Erst die Zonen bestimmen, welche Gerätekategorie die Maschine und ihre Komponenten erfüllen müssen.
Welche ATEX-Zonen sind in der Tablettenproduktion typisch?
Im Inneren von Füllschuh, Entstauber und Absaugleitungen liegt häufig Zone 20 oder 21, rund um Befüll- und Entleerstellen Zone 21 oder 22, im übrigen Raum bei gelegentlichen Ablagerungen Zone 22. Verbindlich ist immer die betriebsspezifische Bewertung im Explosionsschutzdokument.
Wer ist für den Explosionsschutz verantwortlich — Hersteller oder Betreiber?
Beide, aber für unterschiedliche Teile: Der Hersteller liefert Geräte konform zur ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU mit passender Kennzeichnung. Der Betreiber teilt die Zonen ein, erstellt das Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung und wählt für jede Zone geeignete Geräte aus.