Während der Bauzeit ist ein Gebäude in einem versicherungstechnischen Niemandsland: Die Wohngebäudeversicherung greift meist erst ab Bezugsfertigkeit, die Betriebshaftpflicht der Handwerker nur bei deren Verschulden. Was aber, wenn ein Sturm das gedeckte Dach abdeckt, bevor das Haus fertig ist — und kein Beteiligter etwas falsch gemacht hat? Dann bleibt der Schaden ohne Bauleistungsversicherung am Bauherrn hängen. Die frühere Bezeichnung „Bauwesenversicherung" beschreibt denselben Vertrag.
Was die Bauleistungsversicherung deckt
Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen der Bauleistung während der Bauzeit — also am Rohbau, an eingebauten Teilen und je nach Vertrag an Baustoffen. Zu den typischen versicherten Gefahren gehören:
- Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Starkregen oder Hochwasser, soweit sie unvorhersehbar waren — etwa der geflutete Keller im Rohbau
- Vandalismus durch unbekannte Täter, vom eingeschlagenen Fenster bis zur zerstörten Installation
- Diebstahl fest eingebauter Teile, zum Beispiel Heizkörper, Türen oder bereits montierte Sanitärobjekte
- Konstruktions- und Materialfehler in ihren Folgen: Stürzt ein Bauteil wegen eines Berechnungsfehlers ein, ist der Sachschaden am Bauwerk gedeckt
- Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit der am Bau Beteiligten, etwa wenn ein Bagger die frisch gemauerte Wand beschädigt
Der Vertrag läuft in der Regel vom Baubeginn bis zur Fertigstellung beziehungsweise Abnahme, oft mit einer Höchstlaufzeit von 24 Monaten. Versicherungssumme ist die gesamte Bausumme inklusive Eigenleistungen — wer zu niedrig ansetzt, riskiert im Schadenfall Abzüge wegen Unterversicherung.
Wer sie braucht: Bauherr oder Unternehmer?
Abschließen kann beide Seiten. Beim privaten Neubau oder Umbau ist üblicherweise der Bauherr Versicherungsnehmer, denn er trägt nach den meisten Bauverträgen die Gefahr für Schäden, die kein Beteiligter verschuldet hat. Mitversichert sind dann alle am Bau beteiligten Unternehmen. Bauunternehmer sichern über eigene Verträge dagegen ihr Gewerk bis zur Abnahme ab — relevant, weil sie bis dahin die Leistungsgefahr tragen und zerstörte Arbeit auf eigene Kosten neu erbringen müssten. Wichtig ist, dass die Rollen sauber geklärt sind: Doppelversicherung kostet unnötig Beitrag, eine Lücke kostet im Ernstfall die Bausumme. Häufig legt der Bauvertrag fest, wer den Vertrag stellt und wie die Kosten umgelegt werden.
Abgrenzung zur Bauherrenhaftpflicht
Die beiden Policen werden ständig verwechselt, decken aber entgegengesetzte Richtungen ab. Die Bauleistungsversicherung ersetzt Schäden am eigenen Bauvorhaben — sie ist eine Sachversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn Dritte durch die Baustelle zu Schaden kommen: das Kind, das in die ungesicherte Baugrube fällt, oder der Passant, den ein herabfallendes Brett trifft. Wer baut, braucht in aller Regel beides; die Bauherrenhaftpflicht ist wegen der Personenschaden-Risiken sogar die existenziellere der beiden.
Merkregel: Bauleistungsversicherung = Schäden am Bau. Bauherrenhaftpflicht = Schäden durch den Bau. Zwei Verträge, zwei Risiken — keiner ersetzt den anderen.
Was sie kostet
Die Bauleistungsversicherung gehört zu den günstigen Bausteinen im Bauprojekt: Üblich ist ein Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit, der sich als Promillesatz der Bausumme berechnet. Für ein Einfamilienhaus mit 400.000 Euro Bausumme liegen viele Angebote grob zwischen 250 und 600 Euro — abhängig von Bauweise, Region, Selbstbehalt und Einschlüssen wie Hochwasser oder Diebstahl von Baumaterial. Gemessen daran, dass ein einziger vollgelaufener Rohbaukeller schnell fünfstellig kostet, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis selten ein Streitpunkt.
Typische Ausschlüsse kennen
Nicht versichert sind regelmäßig: normale Witterungseinflüsse, mit denen nach Jahreszeit zu rechnen war (der Novemberregen ist kein „unvorhergesehenes" Ereignis), Mängelbeseitigung an der fehlerhaften Leistung selbst — gedeckt sind nur Folgeschäden am übrigen Bauwerk —, nicht eingebautes, frei auf der Baustelle gelagertes Material ohne Zusatzvereinbarung, Schäden durch Baustopp oder Verzögerung sowie Vorsatz. Auch Glasbruch und Baugeräte der Handwerker sind je nach Tarif gesondert zu versichern. Genau diese Details entscheiden, ob der Vertrag im Schadenfall trägt — ein Bedingungsvergleich lohnt hier mehr als zehn Euro Beitragsersparnis.
Fazit: Wer baut, bindet meist sechsstelliges Kapital an ein ungeschütztes Objekt. Die Bauleistungsversicherung sichert diese Phase für einen überschaubaren Einmalbeitrag ab — vorausgesetzt, Versicherungssumme, Einschlüsse und Rollenverteilung stimmen.