Ein umgestoßener Serverschrank beim Kunden, ein Wasserschaden nach Montagearbeiten, ein Besucher, der im Ladenlokal stürzt: Solche Fälle sind keine Frage der Sorgfalt, sondern der Statistik. Wer selbstständig arbeitet, haftet für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden nach § 823 BGB — der Höhe nach unbegrenzt. Die Betriebshaftpflicht ist die Police, die zwischen diesem Risiko und dem eigenen Vermögen steht.
Was die Betriebshaftpflicht abdeckt
Versichert sind Schäden, die Dritten durch die betriebliche Tätigkeit entstehen — durch Sie selbst, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Betriebsstätte. Drei Schadenarten stehen im Zentrum:
- Personenschäden: Ein Kunde stürzt über ein Kabel und verletzt sich. Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld können bei bleibenden Schäden siebenstellig werden.
- Sachschäden: Der Handwerker bohrt eine Leitung an, die Reinigungskraft beschädigt den Bodenbelag, das geliehene Equipment fällt vom Tisch.
- Unechte Vermögensfolgeschäden: Der beschädigte Server legt den Betrieb des Kunden lahm — der entgangene Gewinn folgt dem Sachschaden.
Ebenso wichtig ist die zweite Funktion: der passive Rechtsschutz. Der Versicherer prüft, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab — notfalls vor Gericht, auf seine Kosten.
Wann sie existenziell wird
Je mehr Kontakt zu Menschen und fremdem Eigentum, desto größer das Risiko. Besonders kritisch ist die Lage, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Sie arbeiten beim Kunden vor Ort oder an fremden Sachen (Handwerk, Montage, IT-Service, Reinigung, Fotografie).
- Sie haben Publikumsverkehr in eigenen Räumen (Laden, Praxis, Gastronomie, Studio).
- Sie beschäftigen Mitarbeiter, deren Fehler Ihnen zugerechnet werden.
- Ein einziger Personenschaden würde Ihre Rücklagen übersteigen — was bei nahezu jedem Einzelunternehmen der Fall ist.
Die Haftung von Selbstständigen ist der Höhe nach nicht begrenzt. Bei einem schweren Personenschaden stehen schnell Forderungen im sechs- bis siebenstelligen Bereich im Raum — ohne Deckung haften Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften mit dem Privatvermögen.
Abgrenzung: Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden. Wer überwiegend berät, plant oder prüft — etwa IT-Berater, Architekten, Steuerberater oder Makler — verursacht typischerweise echte Vermögensschäden: Ein Fehler kostet den Kunden Geld, ohne dass etwas kaputtgeht. Dafür braucht es eine Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht, bei einigen Berufen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Viele Selbstständige benötigen beide Bausteine; oft lassen sie sich in einer Police kombinieren.
Deckungssumme und Beitrag: Woran Sie sich orientieren können
Marktüblich und empfehlenswert sind pauschal mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden — der Beitragsunterschied zwischen 3 und 10 Millionen ist häufig erstaunlich klein, das Risiko dagegen nicht. Einfache Dienstleistungsbetriebe zahlen oft 100 bis 300 Euro im Jahr, baunahe Gewerke und Gastronomie je nach Umsatz und Mitarbeiterzahl mehr. Gemessen daran, dass ein einziger unversicherter Schaden die Existenz beenden kann, ist das eine der effizientesten Absicherungen im Gewerbebereich.
Worauf Sie im Vertrag achten sollten
- Tätigkeitsbeschreibung: Sie muss vollständig sein — nicht gemeldete Tätigkeiten sind nicht versichert.
- Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden: Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, sind nur mit diesem Baustein gedeckt.
- Mietsachschäden: Wichtig für alle mit gemieteten Räumen oder Geräten.
- Subunternehmer: Klären, ob deren Einsatz mitversichert ist oder eigene Nachweise nötig sind.
- Nachhaftung und Update-Garantie: Schutz für Schäden, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, und automatische Anpassung an neuere Bedingungswerke.
Ein unabhängiger Makler vergleicht dafür die Bedingungswerke mehrerer Gesellschaften — nicht nur die Beiträge. Denn im Schadenfall entscheidet das Kleingedruckte, nicht der Preis.