Das Prinzip ist in fast allen Sachversicherungen gleich: Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen, gilt der Vertrag als unterversichert — und der Versicherer darf die Entschädigung im Verhältnis von Summe zu Wert kürzen. Das Tückische daran: Die Kürzung greift bei jedem Schaden, nicht nur beim Totalschaden. Wer Hausrat im Wert von 100.000 Euro mit 60.000 Euro versichert hat, bekommt auch für den Wasserschaden über 10.000 Euro nur rund 6.000 Euro ersetzt. Die Beiträge waren all die Jahre zu niedrig — bezahlt wird die Differenz im schlechtesten Moment.
Wie Unterversicherung entsteht
Selten durch Absicht, fast immer durch Zeit. Die Summe wurde beim Abschluss vor zehn Jahren geschätzt, seitdem kamen E-Bikes, neue Küche und Homeoffice-Ausstattung dazu. Das Gebäude wurde energetisch saniert und angebaut, ohne den Vertrag anzupassen. Im Betrieb wuchsen Warenlager und Maschinenpark mit dem Umsatz — die Geschäftsinhaltsversicherung blieb auf dem Stand der Gründung. Dazu kommt die Baukosten- und Preisentwicklung der letzten Jahre: Wiederbeschaffung und Wiederaufbau kosten heute deutlich mehr als vor fünf Jahren, selbst wenn sich am Bestand nichts geändert hat.
Die richtigen Summen je Vertragsart
- Hausrat: Entweder alles ehrlich zum Neuwert addieren — oder die Pauschale von meist 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, mit der die meisten Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Wichtig: Wertsachengrenzen und teure Einzelstücke gesondert prüfen.
- Wohngebäude: Standard ist die gleitende Neuwertversicherung auf Basis des Werts 1914 — sie passt die Summe automatisch an die Baupreisentwicklung an. Kritisch wird es nach Anbauten, Sanierungen oder falschen Angaben zu Ausstattung und Wohnfläche: Dann stimmt der zugrunde gelegte Wert nicht mehr.
- Geschäftsinhalt: Betriebseinrichtung zum Neuwert (nicht zum Buchwert!), Waren und Vorräte zum Wiederbeschaffungspreis am höchsten Lagerstand des Jahres. Abschreibungslisten aus der Buchhaltung sind hier die falsche Quelle — steuerlich abgeschriebene Maschinen kosten in der Wiederbeschaffung trotzdem Geld.
- Betriebsunterbrechung: Basis ist der Rohertrag (Umsatz minus Wareneinsatz), nicht der Gewinn — und der Haftzeitraum sollte realistisch abbilden, wie lange Wiederaufbau und Anlauf wirklich dauern.
Faustregel: Nach jedem Anlass, der den Wert spürbar verändert — Umbau, Maschinenkauf, Lagererweiterung, teure Anschaffungen — gehört die Versicherungssumme auf den Prüfstand. Nicht erst bei der nächsten Beitragsrechnung.
Unterversicherungsverzicht: nützlich, aber kein Freifahrtschein
Viele Verträge werben mit dem Unterversicherungsverzicht. Der ist wertvoll, wird aber oft missverstanden: Der Versicherer verzichtet damit nur auf die anteilige Kürzung — gezahlt wird trotzdem maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Wer 80.000 Euro vereinbart hat und 120.000 Euro Hausrat verliert, bekommt auch mit Verzicht nur 80.000 Euro. Außerdem ist der Verzicht an Bedingungen geknüpft, etwa die korrekt angegebene Wohnfläche. Falsche Quadratmeter kassieren den Verzicht im Schadenfall wieder ein.
Der Gegenpol: Überversicherung kostet auch
Sparpotenzial gibt es übrigens auch in die andere Richtung: Wer Summen deutlich über dem tatsächlichen Wert versichert, zahlt dauerhaft zu hohe Beiträge — erstattet wird im Schadenfall trotzdem nur der tatsächliche Schaden. Eine saubere Summenermittlung ist deshalb keine Einbahnstraße Richtung „mehr Versicherung", sondern schlicht die Voraussetzung dafür, dass Beitrag und Schutz zusammenpassen. Häufig finanziert die Korrektur überhöhter Positionen die Schließung echter Lücken gleich mit.
So gehen Sie praktisch vor
Erstens: Bestand aufnehmen — Wohnfläche, Gebäudedaten, Inventarliste beziehungsweise Anlagenspiegel plus aktueller Warenbestand. Zweitens: Summen nach den oben genannten Maßstäben neu rechnen, nicht fortschreiben. Drittens: Klauseln prüfen — Unterversicherungsverzicht, Summenanpassung, Vorsorgeposition für Neuanschaffungen. Viertens: einen festen Prüfrhythmus setzen, spätestens alle drei Jahre. Für Betriebe lohnt der Blick in den Beitrag zur Geschäftsinhaltsversicherung, wo die Bewertungsfragen im Detail stehen.