Rechnung & Recht

E-Rechnung ab 2025: Pflicht, Formate und Umsetzung im Mittelstand

Seit Anfang 2025 gilt im B2B-Bereich die E-Rechnung. Die erste Stufe ist unscheinbar, aber verbindlich: Jedes Unternehmen muss elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Wer die Fristen und Formate kennt, stellt jetzt um, statt später unter Druck zu geraten.

Autor Julien MarschallVeröffentlicht 2026-07-02Lesezeit 6 Min.

Die E-Rechnungspflicht ist eine der wichtigsten Änderungen im Rechnungswesen der letzten Jahre. Seit dem 1. Januar 2025 gilt sie im inländischen B2B-Geschäft, und obwohl die volle Ausstellungspflicht erst gestaffelt greift, betrifft die erste Stufe bereits jedes Unternehmen.

Was eine E-Rechnung ist und was nicht

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist keine PDF-Datei. Eine PDF ist nur ein digitales Abbild einer Papierrechnung. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach europäischer Norm, den Software automatisch verarbeiten kann. Das ist der entscheidende Unterschied: Struktur statt Bild.

Die beiden relevanten Formate

In Deutschland haben sich zwei Formate etabliert, die beide der Norm entsprechen.

  • XRechnung: ein reines Datenformat, verbreitet im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
  • ZUGFeRD: ein Hybrid aus lesbarer PDF und eingebettetem Datensatz, praktisch für den Übergang
  • Beide sind zulässig und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen
  • Eine klassische PDF ohne strukturierte Daten erfüllt sie nicht mehr

Die stille, aber verbindliche erste Stufe lautet: empfangen können. Jedes Unternehmen muss seit 2025 in der Lage sein, eine E-Rechnung anzunehmen und zu verarbeiten.

Die Fristen im Überblick

Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Die Pflicht zur Ausstellung folgt gestaffelt in den Folgejahren, mit Übergangsregelungen abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umsatz. Wer klein anfängt, sollte die Empfangsfähigkeit sofort sicherstellen und die Ausstellung rechtzeitig vor der jeweiligen Frist einrichten.

Wie der Mittelstand pragmatisch umsetzt

Der erste Schritt ist die Empfangs- und Verarbeitungsfähigkeit: eine Buchhaltungssoftware oder ein Dienst, der XRechnung und ZUGFeRD einlesen kann. Der zweite Schritt ist die Ausstellung im richtigen Format, idealerweise automatisiert aus dem eigenen System. Die revisionssichere, GoBD-konforme Archivierung des strukturierten Datensatzes rundet die Umstellung ab.

Die E-Rechnung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der Hebel zu weniger manueller Erfassung, weniger Fehlern und schnellerem Cashflow, weil strukturierte Daten automatisch verbucht werden können. Wer jetzt umstellt, spart später Aufwand. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung; die konkreten Fristen für Ihr Unternehmen klären Sie mit fachkundiger Stelle.

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Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine PDF ist nur ein digitales Abbild. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Was muss mein Unternehmen seit 2025 mindestens können?
E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und revisionssicher archivieren. Die Pflicht zur Ausstellung folgt gestaffelt in den Folgejahren mit Übergangsregelungen.