Kaum ein steuerliches Instrument wird im Mittelstand so oft verschenkt wie der IAB. Dabei ist die Idee einfach: Wer in den nächsten Jahren investieren will, darf einen Teil der Kosten schon heute gewinnmindernd ansetzen — bevor auch nur ein Euro ausgegeben ist. Das verschiebt Steuerzahlungen in die Zukunft und hält Liquidität im Betrieb, genau dann, wenn die Investition sie braucht.
Was der Investitionsabzugsbetrag ist
Nach § 7g EStG können Betriebe bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten künftiger beweglicher Wirtschaftsgüter — Maschinen, Fahrzeuge, Hardware — vom Gewinn abziehen. Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Gewinngrenze: Der Gewinn im Abzugsjahr darf 200.000 Euro nicht übersteigen — unabhängig davon, ob per EÜR oder Bilanz ermittelt wird.
- Investitionsfrist: Die Anschaffung muss innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre erfolgen.
- Nutzung: Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
- Deckel: Insgesamt sind maximal 200.000 Euro IAB je Betrieb gleichzeitig möglich.
Der Liquiditätseffekt in Zahlen
Beispiel: Ein Betrieb plant für das übernächste Jahr einen Transporter für 60.000 Euro. Er bildet dafür heute einen IAB von 30.000 Euro. Bei einer Steuerbelastung von grob 30 Prozent bleiben damit rund 9.000 Euro Steuern vorerst in der Kasse — faktisch ein zinsloses Darlehen vom Finanzamt bis zur Anschaffung. Im Investitionsjahr wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet und im Gegenzug von den Anschaffungskosten abgezogen; zusätzlich kann die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG die Steuerlast im Anschaffungsjahr weiter drücken. Unterm Strich: gleiche Steuer über die Jahre, aber deutlich bessere Liquiditätskurve.
Das Risiko: die Rückgängigmachung
Der IAB ist kein Geschenk, sondern ein Versprechen. Wird innerhalb der drei Jahre nicht investiert, löst das Finanzamt den Abzug rückwirkend im ursprünglichen Jahr auf: geänderter Bescheid, Nachzahlung, plus Nachzahlungszinsen. Dasselbe droht, wenn die 90-Prozent-Nutzung reißt oder das Wirtschaftsgut zu früh verkauft wird. Wer den IAB bildet, sollte die Rückzahlung deshalb als Szenario in der Liquiditätsplanung führen — nicht als Überraschung im Bescheid.
Ein IAB ist kein Steuergeschenk, sondern ein Termin mit dem Finanzamt in drei Jahren. Wer die Frist aus dem Blick verliert, zahlt mit Zinsen.
Multi-Company: je Betrieb einzeln gerechnet
Wer mehrere Gesellschaften führt, rechnet den IAB je Betrieb: Gewinngrenze und 200.000-Euro-Deckel gelten für jede Einheit separat. Das eröffnet Planungsspielraum — die investierende Gesellschaft bildet den Abzug, nicht die profitabelste — verlangt aber saubere Trennung: Ein IAB lässt sich nicht zwischen Firmen verschieben, und die geplante Anschaffung muss zum Betrieb passen, der ihn bildet. Ohne konsolidierten Überblick über Gewinne und Investitionspläne aller Einheiten wird das schnell unübersichtlich.
Sauber dokumentieren und tracken
Die Bildung läuft heute elektronisch mit der Steuererklärung; eine konkrete Benennung des Wirtschaftsguts ist nicht mehr nötig, die Investition muss nur funktional passen. Was bleibt, ist Disziplin: Frist je IAB im System hinterlegen, jährlich prüfen, ob die Investition noch realistisch ist, und die Auflösung rechtzeitig mit dem Steuerberater planen, wenn nicht. Wie eine vorausschauende Zahlungsplanung generell aussieht, zeigt der Beitrag zur Liquiditätsplanung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beispielrechnungen sind vereinfacht; maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und der Einzelfall — sprechen Sie vor der Bildung eines IAB mit Ihrem Steuerberater.