Der Minijob ist für kleine Betriebe die einfachste Form der Beschäftigung — und der häufigste Anlass für Nachforderungen bei der Betriebsprüfung. Der Grund ist selten böser Wille, sondern eine Handvoll Regeln, die man kennen muss.
Die Verdienstgrenze ist dynamisch
Seit der Reform 2022 ist die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, gerundet. Sie bildet ab, was jemand bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn verdient. Praktische Konsequenz: Die Grenze verändert sich, wenn der Mindestlohn steigt — Sie müssen den für das laufende Jahr geltenden Wert prüfen, bevor Sie Stundenzahl und Stundenlohn festlegen.
Der Verdienst darf im Jahresdurchschnitt die Monatsgrenze nicht überschreiten. Maßgeblich ist also nicht der einzelne Monat, sondern die Jahresverdienstgrenze (Monatsgrenze × 12).
Der Minijob ist keine Stundenregel, sondern eine Geldregel. Die Arbeitszeit ergibt sich aus dem Lohn — nicht umgekehrt.
Gelegentliches Überschreiten — und wann es kippt
Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist in engen Grenzen zulässig: in der Regel in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, wobei der Verdienst in diesem Monat das Doppelte der Monatsgrenze nicht übersteigen darf. „Unvorhersehbar" bedeutet: Krankheitsvertretung, nicht der planbare Weihnachtsverkauf.
Wird die Grenze planmäßig überschritten, liegt ab diesem Zeitpunkt kein Minijob mehr vor, sondern ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich mit vollständiger Sozialversicherungspflicht. Rückwirkende Nachforderungen von Beiträgen treffen den Arbeitgeber.
Was der Arbeitgeber abführt
- Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
- Pauschsteuer (in der Regel zwei Prozent, inklusive Soli und Kirchensteuer) — alternativ Abrechnung über die Lohnsteuerkarte des Beschäftigten
- Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage
- Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft — die wird am häufigsten vergessen
Alles läuft über die Minijob-Zentrale, nicht über die Krankenkasse des Beschäftigten. Anmeldung vor Beschäftigungsbeginn, monatliche Beitragsnachweise, Jahresmeldung.
Rentenversicherungspflicht und Befreiung
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil. Sie können sich auf Antrag befreien lassen — der schriftliche Antrag muss beim Arbeitgeber liegen und zu den Lohnunterlagen genommen werden. Fehlt er, schuldet der Arbeitgeber im Zweifel den Beitrag.
Die Aufzeichnungspflicht, die Prüfungen entscheidet
Für Minijobs gilt eine Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit — spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung, aufzubewahren mindestens zwei Jahre. Das ist keine Formalie: Fehlen die Aufzeichnungen, kann bei einer Prüfung die Einhaltung des Mindestlohns nicht belegt werden. Die Folge sind Nachzahlungen und Bußgelder.
In der Praxis reicht eine einfache Stundenliste — digital, unterschrieben, monatlich abgelegt. Wer es sauber macht, hat bei jeder Prüfung eine ruhige halbe Stunde statt einer teuren Woche.
Die Rechte, die oft übersehen werden
Minijobber sind Arbeitnehmer mit vollen Rechten: anteiliger Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung, Kündigungsschutz nach den allgemeinen Regeln. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Nachforderungen, sondern arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
Die Checkliste vor der Einstellung
- Aktuelle Verdienstgrenze für das laufende Jahr prüfen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag mit Stundenlohn und Wochenstunden
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vor Arbeitsbeginn
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Befreiungsantrag Rentenversicherung — falls gewünscht — zu den Akten
- Arbeitszeiterfassung ab Tag eins
Fazit
Der Minijob ist unkompliziert, wenn drei Dinge stimmen: die aktuelle Verdienstgrenze, die vollständige Meldung inklusive Berufsgenossenschaft und die lückenlose Arbeitszeiterfassung. Alle drei Punkte sind genau die, die eine Betriebsprüfung zuerst anschaut.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfung im Einzelfall durch Steuerberater oder Fachkundige erforderlich.