Steuern

Kaufpreisaufteilung: Warum der Gebäudeanteil über Ihre AfA entscheidet

Zwei Anleger kaufen identische Wohnungen zum identischen Preis — und einer schreibt Jahr für Jahr spürbar mehr ab als der andere. Der Unterschied liegt in einer Zahl, die viele Käufer dem Zufall überlassen: der Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits.

Autor Julien MarschallVeröffentlicht 2026-08-02Lesezeit 6 Min.

Die Logik dahinter ist einfach: Abgeschrieben wird nur, was sich abnutzt. Ein Gebäude altert, Grund und Boden nach steuerlicher Betrachtung nicht. Die AfA — bei Bestandsobjekten je nach Baujahr meist 2 oder 2,5 Prozent, bei Neubauten seit 2023 in der Regel 3 Prozent jährlich — wird deshalb ausschliesslich auf den Gebäudeanteil des Kaufpreises berechnet, inklusive des entsprechenden Anteils der Kaufnebenkosten. Je höher dieser Anteil begründbar ist, desto grösser die jährliche Abschreibung und desto besser die Rendite nach Steuern — über eine Haltedauer von Jahrzehnten summiert sich das zu fünfstelligen Beträgen.

Ein Rechenbeispiel

Kaufpreis 300.000 Euro, AfA-Satz 2 Prozent. Bei einem Gebäudeanteil von 55 Prozent beträgt die Bemessungsgrundlage 165.000 Euro — die jährliche AfA liegt bei 3.300 Euro. Lässt sich ein Gebäudeanteil von 75 Prozent sauber belegen, steigt die Basis auf 225.000 Euro und die AfA auf 4.500 Euro pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent macht das rund 500 Euro Steuerersparnis jährlich aus — jedes Jahr, ohne dass sich am Objekt irgendetwas ändert. Nur die Dokumentation ist eine andere.

Wie die Aufteilung zustande kommt

  • Vertragliche Aufteilung im Notarvertrag: Käufer und Verkäufer können den Kaufpreis im Vertrag explizit auf Boden und Gebäude aufteilen. Die Rechtsprechung erkennt das grundsätzlich an — solange die Aufteilung die realen Wertverhältnisse nicht offensichtlich verfehlt.
  • BMF-Arbeitshilfe: Fehlt eine Vereinbarung, schätzt das Finanzamt häufig mit der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums. Sie arbeitet mit typisierten Herstellungskosten und Bodenrichtwerten — und kommt gerade in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten oft zu einem für Anleger ungünstig niedrigen Gebäudeanteil.
  • Sachverständigengutachten: Das stärkste Instrument. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bewertet das konkrete Objekt statt einer Typisierung und hat im Streitfall das grösste Gewicht.

Der beste Zeitpunkt für die Kaufpreisaufteilung ist vor dem Notartermin — nicht in der ersten Steuererklärung. Eine plausible, im Vertrag fixierte und dokumentierte Aufteilung ist deutlich leichter zu verteidigen als eine nachträgliche Argumentation gegen die Schätzung des Finanzamts.

Was „plausibel" konkret heisst

Willkür funktioniert nicht: Wer bei einem Objekt mit hohem Bodenrichtwert 95 Prozent Gebäudeanteil in den Vertrag schreibt, provoziert die Verwerfung der Aufteilung. Tragfähig wird die Zahl durch nachvollziehbare Anker: den Bodenrichtwert der Gemeinde multipliziert mit der Grundstücksfläche (bei Eigentumswohnungen anteilig nach Miteigentumsanteil) als Bodenwert — und den Rest als Gebäudewert, gestützt durch Zustand, Baujahr, Modernisierungen und Ausstattung. Der Bundesfinanzhof hat 2020 zudem klargestellt, dass die BMF-Arbeitshilfe keine unantastbare Grundlage ist: Ihre Systematik kann die tatsächlichen Verhältnisse verfehlen, und Steuerpflichtige dürfen ihr mit einem Gutachten entgegentreten.

Praktische Schritte für Kapitalanleger

Erstens: Vor dem Kauf den Bodenrichtwert über das Portal des jeweiligen Bundeslandes ziehen und überschlagen, welcher Gebäudeanteil realistisch ist — das Ergebnis fliesst direkt in die Nach-Steuer-Kalkulation ein. Zweitens: Die Aufteilung mit dem Verkäufer verhandeln und im Notarvertrag festschreiben; für den Verkäufer ist sie steuerlich meist neutral, für den Käufer bares Geld. Drittens: Bei teuren Lagen, ungewöhnlichen Objekten oder grossen Summen ein Gutachten beauftragen — die Kosten von meist unter 2.000 Euro amortisieren sich häufig in wenigen Jahren AfA-Differenz. Viertens: Unterlagen aufbewahren, die den Gebäudewert stützen: Modernisierungsnachweise, Baubeschreibung, Fotos. Die Kaufpreisaufteilung ist einer der wenigen Steuerhebel, die ein Anleger einmalig stellt und über die gesamte Haltedauer nutzt.

Immobilien nüchtern durchrechnen

Rendite, AfA-Basis und Finanzierung — bevor gekauft wird, nicht danach.

Investment-Check →

Häufige Fragen

Warum wird der Bodenanteil nicht abgeschrieben?
Die AfA bildet die Abnutzung eines Wirtschaftsguts ab. Ein Gebäude verschleisst über die Jahrzehnte, Grund und Boden nutzen sich nach steuerlicher Logik nicht ab. Deshalb fliesst nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises samt anteiliger Nebenkosten in die Abschreibungsbasis.
Ist eine Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag für das Finanzamt bindend?
Grundsätzlich erkennt die Rechtsprechung eine vertraglich vereinbarte Aufteilung an, solange sie die realen Wertverhältnisse nicht offensichtlich verfehlt und kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Weicht sie stark von nachvollziehbaren Werten ab, darf das Finanzamt sie verwerfen und selbst schätzen — häufig mit der BMF-Arbeitshilfe.
Was tun, wenn das Finanzamt einen niedrigeren Gebäudeanteil ansetzt?
Die Schätzung per BMF-Arbeitshilfe ist angreifbar: Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass sie die Marktverhältnisse nicht immer sachgerecht abbildet. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen für die konkrete Immobilie hat vor Finanzamt und Finanzgericht regelmässig das grössere Gewicht.